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SUPERSCOPE PAC 770 di MARANTZ, CD/TAPE/Amplificatore/mixer, Sistema professionale πŸ™‚-

Testo originale
SUPERSCOPE PAC 770 by MARANTZ, CD/TAPE/Amplifier/Mixer, Professional System πŸ‘Œ
Osservato da 1 persone nelle ultime 24 ore
Condizione:
Usato
β€œGerΓ€t befindet sich im exzellenter Zustand βœ… mit Bedienungsanleitung Englisch βœ… aus erster Hand βœ… ”... Ulteriori informazioniinformazioni sulla condizione
Prezzo:
EUR 1.299,00
Spedizione:
EUR 179,00 Standard. Vedi i dettagliper la spedizione
Oggetto che si trova a: Wuppertal, Germania
Consegna:
Consegna prevista tra il lun 17 giu e il ven 28 giu a 43230
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Numero oggetto eBay:266777977551
Ultimo aggiornamento: 03 giu 2024 22:48:44 CESTVedi tutte le revisioniVedi tutte le revisioni

Specifiche dell'oggetto

Condizione
Usato
Oggetto che Γ¨ stato usato. Un oggetto con alcuni segni di deterioramento dovuti all'uso ma in buono stato di funzionamento. Questo oggetto potrebbe essere stato usato come modello nel negozio o acquistato e poi restituito al venditore. Vedi l'inserzione del venditore per maggiori dettagli e la descrizione di eventuali imperfezioni. Vedi tutte le definizioni delle condizioniviene aperta una nuova finestra o scheda
Note del venditore
β€œGerΓ€t befindet sich im exzellenter Zustand βœ… mit Bedienungsanleitung Englisch βœ… aus erster Hand βœ… ...
Produktart
Professional AUDIO System / Mixer /CD /Tape/Amp
Besonderheiten
3-Band-Equalizer, Professionelles Multifunktions Audiosystem πŸ“Œ, sehr einfache Bedienug /Handling πŸ‘πŸ», Vier in einem GerΓ€t: CD /CD-RW Player, TAPE, MIXER, VerstΓ€rkerπŸ‘Œ, Umfangreiche Bedinungsanleitung /Manual Englischβœ…, New Serviced 04/2024βœ…πŸ‘πŸ», 24 Monate Garantie βœ…πŸ“Œ
Anzahl der Sounds
siehe Beschreibung
Analog/Digital
Analog
Ein-/AusgangsanschlΓΌsse
siehe Bescheribung πŸ“Œ
Herstellergarantie
2 Jahre
Anzahl der KanΓ€le
2
Marke
SUPERSCOPE by MARANTZ
Farbe
Schwarz
Herstellungsland und -region
Japan
Modell
PAC 770
Effekte
siehe Beschreibung

Descrizione dell'oggetto fatta dal venditore

Informazioni sul venditore professionale

Dejan Petek, High-End-More | Audiovertrieb
Dejan Petek
Emilienstr. 72
42287 Wuppertal
Germany
Mostra Informazioni di contatto
:onofeleT09999963610
:xaF9534515-2020
:liamEed.ketep-najed@ofni
Numero Partita IVA:
  • DE 270253479
Termini e condizioni della vendita
Allgemeine GeschΓ€ftsbedingungen fΓΌr die Homepage: high-end-more
 
ALLGEMEINE GESCHΓ„FTSBEDINGUNGEN
 
Β§ 1 Geltungsbereich
 
(1) Die nachstehenden GeschÀftsbedingungen regeln das VertragsverhÀltnis zwischen high-end-more und dem GeschÀftsinhaber Herrn Dejan Petek. (im Folgenden: VerkÀufer), und den Verbrauchern und Unternehmern (im Folgenden: KÀufer), die über die Homepage high-end-more, die Waren von Herrn Dejan Petek erwerben. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung. Abweichende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn der VerkÀufer stimmt ihrer Geltung schriftlich ausdrücklich zu. Die Vertragssprache ist Deutsch.
 
(2) Verbraucher im Sinne des Β§ 13 BΓΌrgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind natΓΌrliche Personen, die mit dem VerkΓ€ufer in GeschΓ€ftsbeziehung treten, ohne dass dies ihrer gewerblichen oder selbstΓ€ndigen beruflichen TΓ€tigkeit zugerechnet werden kann.
Unternehmer im Sinne des Β§ 14 BΓΌrgerlichen Gesetzbuches (BGB) sind natΓΌrliche und juristische Personen oder rechtsfΓ€hige Personengesellschaften, die in AusΓΌbung ihrer gewerblichen oder selbstΓ€ndigen beruflichen TΓ€tigkeit mit dem VerkΓ€ufer in eine GeschΓ€ftsbeziehung treten.
 
Β§ 2 Vertragsschluss
 
SΓ€mtliche Angebote auf der high-end-more Homepage stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, die auf der Homepage verΓΆffentlichten Angebote zu bestellen. Durch die Bestellung ΓΌber den eingerichteten Bestellservice, E-Mail, Telefon oder auf dem Postweg gibt der Kunde ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages ab. High-end-more ist berechtigt dieses Angebot durch Lieferung mit Rechnungsstellung oder durch Zusendung einer AuftragsbestΓ€tigung anzunehmen. Die Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese schriftlich bestΓ€tigt wurden.
 
 
Β§ 3 Zahlung, FΓ€lligkeit
 
(1) Die Bezahlung der Ware erfolgt per Vorkasse (Überweisung) durch den KÀufer.
 
(2) Eine vorherige Lieferung der Ware durch den VerkΓ€ufer entbindet nicht von der vorgesehenen Zahlungsverpflichtung.
 
(3) Der Kaufpreis ist nach Vertragsschluss innerhalb von 7 Werktagen zu zahlen.
 
(4) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der VerkΓ€ufer ΓΌber den Betrag frei verfΓΌgen kann.
 
Β§ 4 Eigentumsvorbehalt
 
(1) Die Ware bleibt solange Eigentum des VerkΓ€ufers, bis der KΓ€ufer den Kaufpreis und die Versandkosten vollstΓ€ndig bezahlt hat.
 
(2) Sollte der KΓ€ufer kein Verbraucher sein, gelten zusΓ€tzlich folgende Regelungen:
 
(a) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung erfolgt stets für den VerkÀufer als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne den VerkÀufer zu verpflichten. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Waren, erwirbt der VerkÀufer grundsÀtzlich ein Miteigentumsanteil an der neuen Sache, und zwar bei Verarbeitung im VerhÀltnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache, bei Verbindung im VerhÀltnis des Wertes der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Waren. Sollte der Abnehmer Alleineigentümer werden, rÀumt er dem VerkÀufer bereits jetzt das Miteigentum im VerhÀltnis der genannten Werte ein und verwahrt die Sache für den VerkÀufer unentgeltlich. Werden die durch Verarbeitung oder Verbindung entstandenen Waren weiterverÀußert, so gilt die nachfolgend vereinbarte Vorausabtretung nur in Hâhe des Wertes der Vorbehaltsware.
 
(b) Der KÀufer ist nur dann berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemÀßen GeschÀftsverkehr zu verarbeiten und zu verÀußern, wenn er sich nicht im Zahlungsverzug gegenüber dem VerkÀufer befindet.
 
(c) VerpfÀndungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulÀssig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sÀmtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der KÀufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den VerkÀufer ab. Der KÀufer ist verpflichtet, die an den VerkÀufer abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen Namen einzuziehen, bis ihm der VerkÀufer schriftlich nichts Gegenteiliges mitteilt. Die EinziehungsermÀchtigung kann nur widerrufen werden, wenn der KÀufer seinen Zahlungspflichten nicht ordnungsgemÀß nachkommt.
 
(d) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware verpflichtet sich der KΓ€ufer auf das Eigentum des VerkΓ€ufers hinzuweisen und diesen unverzΓΌglich zu benachrichtigen.
 
(e) GerΓ€t der KΓ€ufer in Zahlungsverzug, liegt drohender Zahlungsverzug nahe, ist seine KreditwΓΌrdigkeit gemindert oder erfΓΌllt er sonstige wesentliche vertragliche Verpflichtungen schuldhaft nicht, ist der VerkΓ€ufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurΓΌckzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabe AnsprΓΌche des KΓ€ufers gegen Dritte zu verlangen.
 
(f) Zu Sicherungszwecken erhΓ€lt der VerkΓ€ufer Zutritt zu den RΓ€umen und Zugang zu den Lieferungs- und Buchhaltungsunterlagen.
 
(g) Insbesondere erhΓ€lt der VerkΓ€ufer auf erstes Anfordern eine Debitoren- Saldenliste mit Kundenadressen.
 
(h) In der ZurΓΌcknahme sowie in der PfΓ€ndung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein RΓΌcktritt vom Vertrag vor, soweit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
 
(i) Die Sicherheiten erstrecken sich auch auf Waren, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens einseitig im Wege der ErfΓΌllungswahl vom Insolvenzverwalter gefordert und/oder erworben werden.
 
(j) Die Abtretungen werden angenommen.
 
Β§ 5 Lieferung und Lieferzeit
 
(1) Nach Vertragsabschluss und Zahlungseingang gibt der VerkÀufer die Lieferzeit an. Die Angabe der Lieferzeit erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne GewÀhr; etwas anderes gilt nur , wenn der VerkÀufer die Einhaltung eines bestimmten Liefertermins schriftlich ausdrücklich zugesagt hat. Alle außerhalb des Machtbereiches des VerkÀufers liegenden Tatsachen (Streik, Aussperrung, allgemeine Behinderung des Geld u. Kreditverkehrs, kriegerische Ereignisse, Feuer, Verkehrs- u. Betriebsstârungen, MaschinenschÀden u. dgl.) befreien den VerkÀufer für die Dauer des Zustandes als hâhere Gewalt von der Verpflichtung zur Lieferung. Die Lieferzeit verlÀngert sich entsprechend. Das gleiche gilt im Falle gesetzlicher oder behârdlicher Anordnungen, die die Lieferung im VerhÀltnis zu dem zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses erschweren.
 
(2) Ist die Lieferzeit ΓΌberschritten, so kann der KΓ€ufer eine angemessene Nachfrist mit der Bestimmung setzen, dass er nach Ablauf der Frist vom Vertrage zurΓΌcktritt. Nach Ablauf der Frist ist er zum RΓΌcktritt berechtigt.
 
(3) Der VerkΓ€ufer haftet in FΓ€llen der FristΓΌberschreitung
 
(a) bei VertrΓ€gen mit Kaufleuten und ΓΆffentlichen Auftraggebern nur bei vorsΓ€tzlichen oder grob fahrlΓ€ssigen Verhalten;
 
(b) bei VertrΓ€gen mit unter (a) nicht erfassten Vertragspartnern fΓΌr grobe FahrlΓ€ssigkeit oder Vorsatz seiner gesetzlichen Vertreter oder ErfΓΌllungsgehilfen.
 
Im Übrigen sind EntschÀdigungsansprüche in allen FÀllen verspÀteter Lieferungen ausgeschlossen.
 
(4) Die Lieferung erfolgt an die vom KÀufer mitgeteilte Adresse. Entstehen dem VerkÀufer aufgrund der Angabe einer falschen Lieferadresse oder eines falschen Adressaten zusÀtzlich Versandkosten, so sind diese Kosten von dem KÀufer zu ersetzen, außer er hat die Falschangabe nicht zu vertreten.
 
(5) Soweit eine Lieferung an den KΓ€ufer durch den VerkΓ€ufer oder seine Gehilfen persΓΆnlich vereinbart wurde und trotz vereinbarten Lieferzeitpunktes nicht mΓΆglich ist, weil der KΓ€ufer unter der von ihm angegebenen Lieferadresse nicht angetroffen wird, trΓ€gt der KΓ€ufer die Kosten fΓΌr die erfolglose Anlieferung. Gleiches gilt, wenn die gelieferte Ware nicht durch die EingangstΓΌr, HaustΓΌr oder den Treppenaufgang des KΓ€ufers passt.
 
Β§ 6 Annahmeverzug
 
FΓΌr die Dauer des Annahmeverzuges des KΓ€ufers ist der VerkΓ€ufer berechtigt, die LiefergegenstΓ€nde auf Gefahr und Kosten des KΓ€ufers einzulagern. Der VerkΓ€ufer kann sich hierzu auch einer Spedition oder eines Lagerhalters bedienen.
 
Β§ 7 Liefermenge/ Fehllieferung
 
Der KΓ€ufer verpflichtet sich, bei versehentlich durch den VerkΓ€ufer ohne Bestellung des KΓ€ufers gelieferten Waren, dies spΓ€testens innerhalb von 14 Tagen schriftlich gegenΓΌber dem VerkΓ€ufer anzuzeigen und die Waren zur RΓΌckholung durch den VerkΓ€ufer persΓΆnlich, seine Gehilfen oder zu beauftragenden Spediteur oder Transporteur bereit zu halten.
 
Β§ 8 GefahrenΓΌbergang
 
(1) Der GefahrenΓΌbergang richtet sich beim Verbraucher nach den gesetzlichen Bestimmungen.
 
(2) In den übrigen FÀllen geht die Gefahr auf den KÀufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des VerkÀufers verlassen hat. Falls der Versand sich ohne Verschulden des VerkÀufers verzâgert oder unmâglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den KÀufer über. Ansonsten bleibt es beim Gefahrenübergang bei Übergabe. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch den VerkÀufer hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
 
 
Β§ 9 Preise, Versand, Versandkosten
 
(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Endpreise dar. Sie beinhalten alle Preisbestandteile einschließlich aller anfallenden Steuern.
Sofern die Lieferung in das Nicht-EU-Ausland erfolgt, kΓΆnnen weitere ZΓΆlle, Steuern oder GebΓΌhren vom KΓ€ufer zu zahlen sein, jedoch nicht an den VerkΓ€ufer, sondern an die dort zustΓ€ndigen Zoll- bzw. SteuerbehΓΆrden. Dem KΓ€ufer wird empfohlen, die Einzelheiten vor der Bestellung bei den Zoll- bzw. SteuerbehΓΆrden zu erfragen.
 
(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten. Sie richten sich nach dem jeweiligen konkreten Kaufangebot und den darin gemachten Angaben zum Versand, werden im Laufe des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen und sind vom KΓ€ufer zusΓ€tzlich zu tragen, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. Bei Speditionsversand ist eine telefonische Erreichbarkeit des KΓ€ufers erforderlich. Diese Rufnummer darf an den Spediteur zwecks Liefer AnkΓΌndigungen weitergeleitet werden.
 
 
Β§ 10 Export
 
(1) Die Wiederausfuhr aus der Bundesrepublik Deutschland unterliegt den deutschen, EU- und US-amerikanischen Ausfuhrbestimmungen.
 
(2) Der KΓ€ufer ist fΓΌr die Einholung entsprechender Ausfuhrgenehmigungen und Einhaltung den einschlΓ€gigen Bestimmungen bis zum Endverbraucher selbst verantwortlich
 
Β§ 11 RΓΌcktritt
 
(1) Der VerkΓ€ufer ist berechtigt, vom Vertrag auch hinsichtlich eines noch offenen Teils der Lieferung oder Leistung zurΓΌckzutreten, wenn falsche Angaben ΓΌber die KreditwΓΌrdigkeit des KΓ€ufers gemacht worden oder objektive GrΓΌnde hinsichtlich der ZahlungsunfΓ€higkeit des KΓ€ufers entstanden sind, z.B. die ErΓΆffnung eines Insolvenzverfahrens ΓΌber das VermΓΆgen des KΓ€ufers oder die Abweisung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden VermΓΆgens. Dem KΓ€ufer wird vor RΓΌcktritt die MΓΆglichkeit eingerΓ€umt, eine Vorauszahlung zu leisten oder eine taugliche Sicherheit zu erbringen.
(2) Unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche sind im Falle des Teilrücktritts bereits erbrachte Teilleistungen vertragsgemÀß abzurechnen und zu bezahlen.
 
Β§ 12 GewΓ€hrleistung
 
(1) Die VerjΓ€hrungsfrist fΓΌr MΓ€ngelansprΓΌche betrΓ€gt 12 Monate, gerechnet ab GefahrenΓΌbergang.
 
(2) Die VerjÀhrungsfrist im Falle eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt; sie betrÀgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften Sache.
 
(3) Der VerkÀufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der KÀufer Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober FahrlÀssigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober FahrlÀssigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des VerkÀufers beruhen.
Certifico che tutte le mie attivitΓ  di vendita saranno conformi alle leggi e ai regolamenti dell'Unione Europea.
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Comunicazione
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