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Weiler DA 210 / Voest Alpine - tornio - tornio-

Testo originale
Weiler DA 210 / Voest Alpine - Drehbank - Drehmaschine
Condizione:
Usato
einsatzbereit
Prezzo di vendita:
EUR 9.800,00
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Numero oggetto eBay:134585426296
Ultimo aggiornamento: 01 giu 2023 12:52:07 CESTVedi tutte le revisioniVedi tutte le revisioni

Specifiche dell'oggetto

Condizione
Usato
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Note del venditore
“einsatzbereit”
Marke
Weiler
Produktart
Drehmaschinen
Betriebsart
Manuell
Steuerungsart
Konventionell

Descrizione dell'oggetto fatta dal venditore

Informazioni sul venditore professionale

turn-tec Produktion & Service GmbH
Olaf Baum
Eseloher Weg 10
58540 Meinerzhagen
Germany
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:onofeleT709157321510
:xaF2631 8532 94+
:liamEue.cet-nrut@ofni
Verkauf nur an Gewerbetreibende und unter Ausschluss jedweder Gewährleistung - Verkauf wie besichtigt. Eine Besichtigung der Artikel ist vor Kauf erwünscht, und kann nach telefonischer Abstimmung erfolgen. Es gelten unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen gemäß aktuellen Stand. diese können auch gerne auf Verlangen vorher an sie versandt werden.- Bei Nichtzahlung berechnen wir 30% des ursprünglichen Verkaufspreises als pauschalierten Verzugsschaden. Spassbieter werden ausnahmslos zur Anzeige gebracht - und der Betrag gerichtlich eingeklagt!!- Wer ein Gebot abgibt stimmt diesen Regeln entsprechend zu und bestätigt dass er ein gewerbliches Interesse ausübt.
Numero Partita IVA:
  • DE 285487066
Termini e condizioni della vendita
Allgemeine Geschäftsbedingungen der turn-tec Produktion & Service GmbH
 
1. Allgemeines
1.1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit der Turn-tec Produktion & Service GmbH - im Folgenden: Verwenderin - schließen. Abweichungen hiervon sind nur gültig, wenn sie in Textform vereinbart werden.
1.2. Nachträgliche und zusätzliche Vereinbarungen, Änderungen und auch Nebenabreden bedürfen der Textform, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.3. Vom Textformerfordernis kann nur durch Vereinbarung in Textform abgewichen werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
1.4. Soweit nicht anders vereinbart, wird der Einbeziehung anderer allgemeiner Geschäftsbedingungen widersprochen.
 
2. Vertragsschluss, Lieferung in Fällen höherer Gewalt
2.1 Die Angebote der Verwenderin sind freibleibend und unverbindlich. Sie können bis zum Eingang der Auftragsbestätigung in Textform oder bis zur Auslieferung des Liefergegenstandes von der Verwenderin jederzeit widerrufen werden.
2.2.1 Maße, Gewichte, Produktbeschreibungen und sonstigen Leistungen sind nur als Näherungswerte zu verstehen und stellen insbesondere keine Zusicherung von Eigenschaften dar bzw. behalten sich Irrtümer und Druckfehler vor, es sei denn, sie werden von der Verwenderin in Textform ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. Alle Bilder und sonstige Darstellungen die in der Onlinepräsenz (https: www.stalex.de/) oder sonstigen Unterlagen genutzt werden, um Ware darzustellen, sind lediglich Beispielfotos. Sie stellen das jeweilige Produkt nicht unbedingt dar, sondern dienen nur zur Veranschaulichung. Die Artikel können vom Foto abweichen.
2.2.2 Stellt die Verwenderin dem Kunden Unterlagen über einen (potentiellen) Kaufgegenstand zur Verfügung, so bleiben diese Eigentum der Verwenderin.
2.3 Bestellungen sind für Kunden verbindlich. Sofern von der Verwenderin keine anderweitige Bestätigung in Textform erfolgt, gilt die Lieferung oder Rechnung als Auftragsbestätigung.
2.4 Ist der Käufer Unternehmer und/oder Kaufmann, ist für den Inhalt von Bestellungen und Vereinbarungen im Rahmen des Vertragsschlusses ausschließlich die Bestätigung der Verwenderin in Textform maßgeblich, sofern der Käufer nicht unverzüglich in Textform widerspricht. Dies gilt insbesondere für mündliche oder telefonische Bestellungen und Vereinbarungen bei Vertragsschluss.
2. 5.1 Ist die Verwenderin an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen infolge von Ereignissen höherer Gewalt gehindert, so verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
2.5.2 Der höheren Gewalt stehen gleich: Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung und sonstige Umstände, die die Verwenderin nicht vorhersehen und auch bei Anwendung der Sorgfalt, die ihr in eigenen Angelegenheiten obliegt, nicht abwenden konnte.
2.6 Wird die Lieferung unmöglich, so ist die Verwenderin von der Lieferpflicht befreit. Die Verwenderin wird den Käufer davon unverzüglich in Kenntnis setzen und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten. Der Käufer kann von der Verwenderin die Erklärung verlangen, ob sie zurücktritt oder innerhalb angemessener Frist liefern will. Erklären sich die Verwenderin nicht, kann der Käufer insoweit vom Vertrag zurücktreten.
 
3. Preise und Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Minderungs- und Zurückbehaltungsrecht
3.1 Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, sind Rechnungen sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung in Textform zulässig.
3.2 Die Rechnungsstellung durch die Verwenderin erfolgt spätestens mit Versand der Ware. Die Auslieferung erfolgt nur gegen Vorauskasse, soweit nichts Abweichendes vereinbart wird. Ist im Einzelfall vereinbart, dass die Lieferung nicht gegen Vorauskasse erfolgen soll, so wird die Rechnung gleichwohl gestellt und fällig, falls der Versand versandbereiter Ware aus Gründen, die in den Risikobereich des Käufers fallen, nicht erfolgen kann.
3.3 Der Kunde kann, sofern er kein Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gegen Forderungen der Verwenderin nicht mit einer Gegenforderung aufrechnen oder ein Minderungs- oder Zurückbehaltungsrecht geltend machen, es sei denn, der Anspruch unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Außerdem ist der Käufer zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
 
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, gilt folgendes: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum der Verwenderin.
4.2 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt folgendes:
4.2.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung im Eigentum der Verwenderin.
4.2.2 Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
4.2.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter in das Vorbehaltsgut im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Kunden, hat dieser dem Dritten den Eigentumsvorbehalt unverzüglich anzuzeigen und die Verwenderin unverzüglich in Textform zu benachrichtigen.
4.2.4.1 Der Käufer ist berechtigt, den Liefergegenstand im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Für diesen Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die ihm aus dem Weiterverkauf erwachsen, an die Verwenderin ab. Die Verwenderin nimmt die Abtretung an.
4.2.4.2 Zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ist der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der Verwenderin, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt; jedoch verpflichtet sich die Verwenderin, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen ordnungsgemäß nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug oder ist ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder stellt der Käufer seine Zahlungen ein, so kann die Verwenderin verlangen, dass der Kunde ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern bzw. Dritten die Abtretung mitteilt. Wird der Liefergegenstand zusammen mit anderen Waren, die nicht Eigentum der Verwenderin sind, weiterverkauft, so gilt die Forderung des Kunden gegen den Abnehmer in Höhe des zwischen der Verwenderin und dem Kunden vereinbarten Lieferpreises als abgetreten.
4.2.5 Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwirbt die Verwenderin Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
4.2.6 Werden Schecks oder Wechsel in Zahlung gegeben, so erfolgt eine Befriedigung der Verwenderin im Sinne vorstehender Ausführungen erst mit unwiderruflicher Gutschrift der Schecks oder Wechsels auf dem Bankkonto der Verwenderin.
4.2.7 Der Kunde hat Anspruch darauf, dass nach Auswahl der Auftragnehmerin Sicherungseigentum aufgegeben wird, soweit der Wert der zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % durch die Sicherungsmittel überschritten wird.
4.2.8 Die Verwenderin ist berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Kunden gegen Wasser, Feuer und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Kunde selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat.
 
5. Gewährleistung, Verjährung
5.1 Ist der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, gilt folgendes:
5.1.1 Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss der Gewährleistung verkauft.
5.1.2 Sofern der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist, zugleich aber nicht Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, wird die Anwendung des § 377 HGB vereinbart. Der Käufer hat einen Mangel gegenüber der Verwenderin in Textform anzuzeigen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Falle eines offenen Mangels muss die Anzeige innerhalb von sieben Tagen ab Ablieferung bei der Verwenderin zugegangen sein.
5.1.3 Bei Mängeln leistet die Verwenderin nach ihrer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. 5.1.4 Die Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren
5.1.4.1 hinsichtlich Ersatzteilen und Reparaturen innerhalb von sechs Monaten nach Gefahrübergang bzw. nach Abnahme der Reparaturleistung durch den Kunden, es sei denn, die Verwenderin hat den Mangel arglistig verschwiegen; in diesem Fall gelten die gesetzlichen Regelungen.
5.1.4.2 im Übrigen nach einem Jahr ab Gefahrübergang, es sei denn, die Verwenderin hat den Mangel arglistig verschwiegen oder es handelt sich um eine Lieferkette im Sinne des § 478 BGB; in diesen Fällen gelten die gesetzlichen Regelungen.
5.2 Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, trifft ihn die Untersuchungsund Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB. Der Käufer hat einen Mangel gegenüber der Verwenderin in Textform anzuzeigen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Im Falle eines offenen Mangels muss die Anzeige innerhalb von sieben Tagen ab Ablieferung bei der Verwenderin zugegangen sein.
 
6. Haftung
6.1 Die Verwenderin haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz.
6.2 Ziffer 6.1 gilt nicht bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sowie bei verkaufswesentliche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertrauen darf (Kardinalpflichten).
6.3 Im Falle der Verletzungen von Kardinalpflichten ist die Haftung auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden beschränkt.
6.4 Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Verwenderin.
7. Schadensersatzansprüche der Verwenderin Kommt der Käufer seinen Pflichten aus dem Kaufvertrag nicht nach, kann die Verwenderin vom Käufer einen pauschalierten Schaden in Höhe von 30 % des mit dem Kunden vereinbarten Kaufpreises verlangen. Dem Käufer bleibt vorbehalten, einen fehlenden oder wesentlich geringeren Schaden nachzuweisen.
 
8. Rechtswahl, Gerichtsstand
8.1 Für diese Geschäftsbedingungen sowie die sich aus diesem Vertrag ergebenden Rechtsbeziehungen zwischen der Verwenderin und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
8.2 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebenden Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Verwenderin. Dies gilt auch, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Die Verwenderin ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
 
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Turn-tec Produktion & Service GmbH
Stand Januar 2020
Certifico che tutte le mie attività di vendita saranno conformi alle leggi e ai regolamenti dell'Unione Europea.
Numero di registrazione dell'impresa:
  • HRB 7681
turn-tec.eu

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Es hat mich gefreut Gerne mal wieder!!