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Pomello Leva Cambio per Ferrari con Cambio 5 Marce Simboli Arancione-

Testo originale
Schaltknauf Schalthebel für Ferrari mit 5-Gang Getriebe Symbole orange
Maserati & Ferrari Teile Ebersoldt
  • (9602)
  • Registrato come venditore professionale
EUR 149,00
Condizione:
Nuovo
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EUR 65,50 Standard International.
Oggetto che si trova a: Neustadt, Germania
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Numero oggetto eBay:126241810560
Ultimo aggiornamento: 19 dic 2023 09:42:47 CETVedi tutte le revisioniVedi tutte le revisioni

Specifiche dell'oggetto

Condizione
Nuovo: Oggetto nuovo, non usato, non aperto, non danneggiato, nella confezione originale (ove la ...
Herstellernummer
111
Hersteller
Ferrari di Modena

Descrizione dell'oggetto fatta dal venditore

Informazioni sul venditore professionale

Ebersoldt GmbH - automobili di Modena Tridente
Florian Ebersoldt
Im Altenschemel 33
Ebersoldt GmbH - automobili di Modena Tridente
67435 Neustadt an der Weinstraße
Germany
Mostra Informazioni di contatto
:onofeleT00779723694
:xaF710779-7236-94+
:liamEed.tdlosrebe@ofni
Geschäftsführer: Florian Ebersoldt -- Amtsgericht: Ludwigshafen Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS): https://ec.europa.eu/consumers/odr/ Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG): Ebersoldt GmbH - automobili di Modena Tridente wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Numero Partita IVA:
  • DE 814505028
Fornisco fatture con indicazione IVA separata.
Termini e condizioni della vendita
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Ebersoldt GmbH – automobili di Modena Tridente
(Stand: Mai 2018)
 
I. Allgemeine Bestimmungen
 
1. Diese allgemeinen Bestimmungen/Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote,
Lieferungen und Leistungen der Ebersoldt GmbH – automobili di Modena Tridente (nachstehend kurz Ebersoldt GmbH genannt) an ihre Auftraggeber
(nachstehend kurz AG genannt). Abweichungen von den allgemeinen
Geschäftsbedingungen der Ebersoldt GmbH gelten nur, wenn sie von dieser
ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
 
2. Entgegenstehenden oder von den AGB der Ebersoldt GmbH abweichenden
Bedingungen oder vertragsändernden Bestimmungen des AG wird hiermit
widersprochen; sie werden Ebersoldt GmbH gegenüber nur wirksam, wenn
Ebersoldt GmbH diesen Änderungen schriftlich zustimmt. Dies gilt insbesondere
auch für den Fall, dass die Bestellung unter Hinweis auf die AGB des AG erfolgt.
 
3. Die AGB von Ebersoldt GmbH sind Grundlage auch für alle künftigen Geschäfte
zwischen Ebersoldt GmbH und dem AG.
 
4. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem AG zumutbar sind.
 
II. Preise, Zahlungsbedingungen und Aufrechnung
 
1. Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung und Versandkosten
inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
 
2. Alle Zahlungen sind fällig mit Rechnungsstellung und in Euro an Ebersoldt GmbH
zu leisten. Ebersoldt GmbH behält sich vor, nur gegen Vorauskasse zu liefern. Bei
Zahlungsverzug oder bei Gefährdung von Forderungen der Ebersoldt GmbH
durch eine erhebliche Verschlechterung der Kreditwürdigkeit des AG ist Ebersoldt GmbH berechtigt, die Forderungen fällig zu stellen oder angemessene Sicherheiten
zu verlangen. In einem solchen Fall ist Ebersoldt GmbH ferner berechtigt, noch
ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Stellung einer
angemessenen Sicherheit auszuführen.
 
3. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem AG nur zu, soweit
Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Ist dies nicht der
Fall, muss ein Zurückbehaltungsrecht des AG aus dem gleichen Vertragsverhältnis
wie der Anspruch der Ebersoldt GmbH stammen und in einem angemessenen
Verhältnis zu diesem stehen.
 
III. Eigentumsvorbehalt
 
1. Die Gegenstände der Lieferungen bleiben Eigentum von Ebersoldt GmbH bis zur
Erfüllung sämtlicher ihr gegen den AG aus der Geschäftsverbindung zustehenden
Ansprüche. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die Ebersoldt GmbH
zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10 % übersteigt, wird
Ebersoldt GmbH auf Wunsch des AGs einen entsprechenden Teil der
Sicherungsrechte freigeben; Ebersoldt GmbH steht die Wahl bei der Freigabe
zwischen verschiedenen Sicherungsrechten zu.
 
2. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem AG eine Verpfändung
oder Sicherungsübereignung untersagt und die Weiterveräußerung nur
Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung
gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den
Vorbehalt macht, dass das Eigentum auf den Kunden erst übergeht, wenn dieser
seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
 
3. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen
Dritter hat der AG die Ebersoldt GmbH unverzüglich zu benachrichtigen.
 
4. Bei Pflichtverletzungen des AG, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Ebersoldt GmbH nach erfolglosem Ablauf einer dem AG gesetzten angemessenen Frist zur
Leistung neben der Rücknahme auch zum Rücktritt berechtigt; die gesetzlichen
Bestimmungen über die Entbehrlichkeit einer Fristsetzung bleiben unberührt. Der
AG ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes oder der Pfändung der Vorbehaltsware durch Ebersoldt GmbH liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die Ebersoldt GmbH hätte
dies ausdrücklich erklärt.
 
IV. Vertragsabschluss
 
1. Die Darstellung der Produkte im Online-Shop stellt kein rechtlich bindendes
Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar.
 
2. Alle Eingaben werden nach Anklicken des Bestellbuttons noch einmal in einem Bestätigungsfenster angezeigt. Sie können diese dort auf ihre Richtigkeit hin überprüfen und ggf. nochmals korrigieren.
 
3. Nach Eingabe Ihrer persönlichen Daten sowie Ihrer E-Mail Adresse und durch
Anklicken des „Bestellung versenden“- Buttons im abschließenden Schritt des
Bestellprozesses geben Sie eine verbindliche Bestellung der jeweils im Warenkorb
enthalten Waren ab. Der Kaufvertrag kommt dann nur nach ausdrücklicher
Auftragsbestätigung oder Warenlieferung zustande.
 
4. Macht der Verbraucher berechtigter Weise von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und gegebenenfalls bezogenen Nutzen (z. B. Zinsen) rauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Belastung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurück zu führen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurück zu senden. Sie haben die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurück zu sendenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertragliche vereinbarte Zahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Diese Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren empfangen.
 
V. Fristen für Lieferungen; Verzug
 
1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden
können, bedürfen der Schriftform. Die Einhaltung von Lieferfristen und
Lieferterminen setzt den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom AG zu liefernden
Unterlagen, insbesondere im Falle einer Vorauszahlung die Einhaltung der
vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen voraus. Werden
diese Voraussetzungen nicht erfüllt, verlängern sich die Fristen angemessen; dies
gilt nicht, wenn Ebersoldt GmbH die Verzögerung zu vertreten hat.
 
2. Ist die Nichteinhaltung der Fristen auf höhere Gewalt, z. B. Mobilmachung, Krieg,
Aufruhr, oder auf ähnliche Ereignisse, z. B. Streik, Aussperrung, zurück zu führen,
verlängern sich die Fristen angemessen. Gleiches gilt für den Fall der nicht
rechtzeitigen oder ordnungsgemäßen Belieferung der Ebersoldt GmbH.
 
3. Kommt Ebersoldt GmbH in Verzug, kann der AG - sofern er glaubhaft macht,
dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens 5 % des Preises für den
Teil der Lieferungen verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen
Betrieb genommen werden konnte.
 
4. Sowohl Schadensersatzansprüche des AG wegen Verzögerung der Lieferungen als
auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die in Nr. 3 genannten
Grenzen hinausgehen, sind in allen Fällen verzögerter Lieferungen, auch nach
Ablauf einer der Ebersoldt GmbH etwa gesetzten Frist zur Lieferung,
ausgeschlossen. Im Falle des Ausbleibens der Lieferung durch Lieferanten oder Exporteure gilt diese Haftungsbeschränkung nur dann wenn die Ebersoldt GmbH von seinem Lieferanten trotz Abschlusses eines kongruenten Deckungsgeschäftes im Stich gelassen wird.
 
5. Der AG ist verpflichtet, auf Verlangen der Ebersoldt GmbH innerhalb einer
angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom
Vertrag zurücktritt oder auf die Lieferung besteht.
 
6. Werden Versand oder Zustellung auf Wunsch des AG um mehr als einen Monat
nach Anzeige der Versandbereitschaft verzögert, kann dem AG für jeden weiteren
angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände
der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 5 % (netto) berechnet werden. Der
Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bleibt den Vertragsparteien
unbenommen.
 
VI. Gefahrübergang
 
1. Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung der
Ware geht - auch bei Teillieferung - mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit
der Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder sonst zur
Ausführung und der Versendung bestimmten Personen oder Anstalt auf den AG
über. Die Verpackung erfolgt mit üblicher Sorgfalt. Der Versand erfolgt nach bestem
Ermessen von Ebersoldt GmbH. Auf schriftlichen Wunsch und Kosten des AG
wird die Sendung von Ebersoldt GmbH gegen Bruch-, Transport- und
Feuerschäden versichert.
 
2. Verzögert sich die Lieferung oder Leistung infolge von Umständen, die der AG zu
vertreten hat, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den AG
über.
 
VII. Gewährleistung
 
(1)
 
1. Der AG ist verpflichtet, die angelieferten Waren nach Erhalt auf
offensichtliche Mängel, insbesondere auch auf offensichtliche Fehlermengen oder
Beschädigungen zu untersuchen und diese spätestens binnen 14
Tagen und zwar vor Be- bzw. bei Verarbeitung oder Verbindung der Ware Ebersoldt GmbH gegenüber schriftlich und spezifiziert anzuzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur
Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Vor jeglicher
Weiterverwendung ist die Ware hinsichtlich Beschaffenheit und Funktionsfähigkeit
gemäß Herstellerangaben zu überprüfen. Sämtliche Abweichungen der Ist- von der
Sollbeschaffenheit der gelieferten Ware sind unverzüglich, spätestens innerhalb von
14 Tagen ab Lieferung, schriftlich gegenüber Ebersoldt GmbH anzuzeigen. Später
eingehende Reklamationen können nicht akzeptiert werden. Die Anzeige versteckter Mängel muss innerhalb eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn erfolgen.
 
2. Den AG trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
 
3. Ist die Ware mangelhaft, behält sich Ebersoldt GmbH vor, den Mangel nach ihrer
Wahl zunächst durch Nachlieferung oder Nachbesserung (nach Erfüllung) zu
beheben. Im Falle der Nacherfüllung ist Ebersoldt GmbH verpflichtet, alle zu
diesem Zweck erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits- und Materialkosten, zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen,
dass die Ware nach einem anderen Ort als den Bestimmungsort verbracht wurde.
 
4. Sollte die Mangelbeseitigung nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll sein, ist
Ebersoldt GmbH berechtigt, den Vertrag zu kündigen.
 
5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich, wird sie insgesamt von Ebersoldt GmbH ernsthaft und endgültig verweigert oder ist sie für den AG unzumutbar, so
ist der AG berechtigt, nach seiner Wahl den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung)
oder die Rückgängigmachung des Vertrags zu verlangen (Rücktritt).
 
6. Die Verjährungsfrist für Ansprüche, die auf Mängeln der Ware beruhen, beträgt 12 Monate ab Lieferung der Ware.
 
7. Garantien im Rechtssinne enthält der AG durch Ebersoldt GmbH nicht.
 
8. Eine über diesen Abschnitt hinausgehende Gewährleistung oder weitergehende
Schadensersatzansprüche, insbesondere für Mangelfolgeschäden oder für
entgangenen Gewinn, die auf einen Mangel an der Ware zurück zu führen sind,
können nicht geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit zwingend gehaftet wird.
 
(2) Die Klauseln unter Abs.1 Nr.2, 3, 4 und 6 finden keine Anwendung, soweit es sich bei dem AG um einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB handelt. Hierfür bleibt es grundsätzlich bei den gesetzlichen Regelungen.
 
VIII. Unmöglichkeit; Vertragsanpassung
 
1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der AG berechtigt, Schadensersatz zu
verlangen, es sei denn, dass Ebersoldt GmbH die Unmöglichkeit nicht zu
vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des AG aus 10
% des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in
zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht,
soweit in Fällen des Vorsatzes der groben Fahrlässigkeit oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird;
eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des AG ist hiermit nicht verbunden. Das
Recht des AG zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
 
2. Sofern unvorhersehbare Ereignisse im Sinne von Abschnitt V Ziffer 2. die
wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder
auf den Betrieb von Ebersoldt GmbH erheblich einwirken, wird der Vertrag unter
Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit es wirtschaftlich
nicht vertretbar ist, steht Ebersoldt GmbH das Recht zu, vom Vertrag
zurückzutreten. Will Ebersoldt GmbH von diesem Rücktrittsrecht Gebrauch
machen, so hat sie dies nach Erkenntnis der Tragweite des Ereignisses
unverzüglich dem AG mitzuteilen und zwar auch dann, wenn zunächst mit dem AG
eine Verlängerung der Lieferzeit vereinbart war.
 
IX. Datenschutzerklärung
 
§ 1 Information über die Erhebung personenbezogener Daten

(1) Im Folgenden informieren wir über die Erhebung personenbezogener Daten bei Nutzung unseres E-Bay Shops. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf Sie persönlich beziehbar sind, z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adressen.

(2) Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist Ebersoldt GmbH – automobili di Modena Tridente, Florian Ebersoldt, Im Altenschemel 33, 67435 Neustadt-Speyerdorf, Tel: 06327-97700, Fax: 06327-977017, Email: info@ebersoldt.de.

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Wir geben Ihre persönlichen Daten auch nur dann an Dritte weiter, wenn:

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• dies gesetzlich zulässig und nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.
Im Rahmen des Bestellprozesses wird eine Einwilligung von Ihnen zur Weitergabe Ihrer Daten an Dritte eingeholt.

§ 2 Ihre Rechte

(1) Sie haben gegenüber uns folgende Rechte hinsichtlich der Sie betreffenden personenbezogenen Daten:

– Recht auf Auskunft,
– Recht auf Berichtigung oder Löschung,
– Recht auf Einschränkung der Verarbeitung,
– Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung,
– Recht auf Datenübertragbarkeit.

(2) Sie haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.
 
X. Gerichtsstand und anwendbares Recht
 
1. Alleiniger Gerichtsstand ist, wenn der AG Kaufmann ist, bei allen aus dem
Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar sich ergebenen Streitigkeiten der Sitz
von Ebersoldt GmbH. Ebersoldt GmbH ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des
AG zu klagen.
 
2. Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleiben die übrigen wirksam.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine rechtsgültige Regelung zu ersetzen, die
dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt für Regelungslücken. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen
Ebersoldt GmbH und dem AG gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Wareneinkauf (UN-Kaufrecht/CiSG).
 
XI. Informationen zur Online-Streitbelegung (OS)
 
1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

XII. Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
 
1. Ebersoldt GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

XIII. Hinweis gemäß § 37 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
 
1. Die für Ebersoldt GmbH zuständige Verbraucherschlichtungsstelle ist die

Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.
Straßburger Straße 8
77694 Kehl am Rhein
Telefon: 07851-7957940
Fax: 07851-7957941
E-Mail: mail@verbraucher-schlichter.de
Webseite: www.verbraucher-schlichter.de
 
Ebersoldt GmbH wird nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle teilnehmen und ist hierzu auch nicht verpflichtet.
Certifico che tutte le mie attività di vendita saranno conformi alle leggi e ai regolamenti dell'Unione Europea.
Numero di registrazione dell'impresa:
  • HRB 60097 LU
Informazioni su questo venditore

Maserati & Ferrari Teile Ebersoldt

99,5% di Feedback positivi34 mila oggetti venduti

Iscritto dal gen 2001
In genere risponde entro 24 ore
Registrato come venditore professionale
MASERATI & FERRARI Teile Shop von MODENA NEUSTADT - Ebersoldt GmbH - automobili di Modena Tridente | KOMPETENZ AUS LEIDENSCHAFT | Wir bieten Ihnen neue und gebrauchte ORIGINALTEILE | Eigene ...
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Valutazione dettagliata del venditore

Media degli ultimi 12 mesi
Descrizione
5.0
Spese spedizione
4.7
Tempi di spedizione
5.0
Comunicazione
5.0

Feedback del venditore (10.053)

  • 2***2 (1276)- Feedback lasciato dall'acquirente.
    Mese scorso
    Acquisto verificato
    Ausgezeichnete Kommunikation, schnelle Lieferung und sehr gute Verpackung! Hier kaufe ich in jedem Fall wieder ein!
  • e***i (22)- Feedback lasciato dall'acquirente.
    Ultimi 6 mesi
    Acquisto verificato
    Einmal mehr sehr unkomplizierte Abwicklung und sehr schnelle Lieferung. Artikel entspricht exakt dem was angeboten wurde. Bin wiederum top zufrieden, sehr gerne wieder!
  • j***n (290)- Feedback lasciato dall'acquirente.
    Ultimo anno
    Acquisto verificato
    Exactly as described, fast shipping, well packaged , flawless transaction. Will deal with again, Thank you. 5/5