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Arai Chaser-X nero-

Testo originale
Arai Chaser-X Black
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Nuovo
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Numero oggetto eBay:394892775607
Ultimo aggiornamento: 08 apr 2024 11:57:25 CESTVedi tutte le revisioniVedi tutte le revisioni

Specifiche dell'oggetto

Condizione
Nuovo: Oggetto nuovo, non usato, non aperto, non danneggiato, nella confezione originale (ove la ...
Größe
L
Marke
Arai
Hersteller
Arai
Herstellernummer
127-016-04
Farbe
Schwarz
EAN
Nicht zutreffend

Descrizione dell'oggetto fatta dal venditore

Informazioni sul venditore professionale

Motorrad Briel GmbH
Motorrad Briel GmbH
Vinckeweg 10 - 14
Duisburg Ruhrort
47119 Duisburg
Germany
Mostra Informazioni di contatto
:onofeleT56561006302 94+
:liamEed.leirb-darrotom@lieht
Numero Partita IVA:
  • DE 199561963
Fornisco fatture con indicazione IVA separata.
Termini e condizioni della vendita
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Teilen, Zubehör,
Accessoirs und sonstigen Produkten
(Stand: 05/2008)
 
I. Zahlung
1. Der Kaufpreis und Preise für Nebenleistungen sind bei Übergabe
des Kaufgegenstandes und Aushändigung oder Übersendung
der Rechnung zur Zahlung fällig.
2. Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen,
wenn die Gegenforderung des Käufers unbestritten ist
oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt; ein Zurückbehaltungsrecht
kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen
aus dem Kaufvertrag beruht.
 
II. Lieferung und Lieferverzug
1. Liefertermine und Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich
vereinbart werden können, sind schriftlich anzugeben. Lieferfristen
beginnen mit Vertragsabschluss.
2. Der Käufer kann zehn Tage nach Überschreiten eines unverbindlichen
Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den
Verkäufer auffordern zu liefern.
Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug.
Hat der Käufer Anspruch auf Ersatz eines Verzugsschadens, beschränkt
sich dieser bei leichter Fahrlässigkeit des Verkäufers auf
höchstens 5% des vereinbarten Kaufpreises.
3. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/
oder Schadenersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem
Verkäufer nach Ablauf der Zehn-Tages-Frist gemäß Ziffer 1 eine
angemessene Frist zur Lieferung setzen.
Hat der Käufer Anspruch auf Schadenersatz statt der Leistung,
beschränkt sich der Anspruch bei leichter Fahrlässigkeit auf
höchstens 25% des vereinbarten Kaufpreises. Ist der Käufer eine
juristische Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluss
des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbstständigen
berufl ichen Tätigkeit handelt, sind Schadenersatzansprüche
bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Wird dem Verkäufer, während er in Verzug ist, die Lieferung durch
Zufall unmöglich, so haftet er mit den vorstehend vereinbarten
Haftungsbegrenzungen. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der
Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.
4. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
5. Wird ein verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist
überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit Überschreiten
des Liefertermins oder der Lieferfrist in Verzug.
Die Rechte des Käufers bestimmen sich dann nach Ziffer 2
Satz 3, Ziffer 3 und 4 dieses Abschnitts.
4. Höhere Gewalt oder beim Verkäufer oder dessen Lieferanten
eintretende Betriebsstörungen, die den Verkäufer ohne eigenes
Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand
zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu
liefern, verändern die in Ziffern 1 bis 5 dieses Abschnitts genannten
Termine und Fristen um die Dauer der durch diese Umstände
bedingten Leistungsstörungen. Führen entsprechende Störungen
zu einem Leistungsaufschub von mehr als vier Monaten, kann der
Käufer vom Vertrag zurücktreten. Andere Rücktrittsrechte bleiben
davon unberührt.
5. Konstruktions- oder Formänderungen, Abweichungen im Farbton
sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Herstellers
bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen
oder Abweichungen unter Berücksichtigung der Interessen
des Verkäufers für den Käufer zumutbar sind. Sofern der
Verkäufer oder der Hersteller zur Bezeichnung der Bestellung
oder des bestellten Kaufgegenstandes Zeichen oder Nummern
gebraucht, können allein daraus keine Rechte hergeleitet werden.
 
III. Abnahme
1. Der Käufer ist verpfl ichtet, den Kaufgegenstand innerhalb von
8 Tagen ab Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen.
2. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetz
lichen Rechten Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer
Schadenersatz, so beträgt dieser 10% des Kaufpreises. Der
Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Verkäufer einen höheren Schaden nachweist oder der Käufer
nachweist, dass ein geringerer oder überhaupt kein Schaden
entstanden ist.
 
IV. Eigentumsvorbehalt
1. Der Kaufgegenstand bleibt bis zum Ausgleich der dem Verkäufer
aufgrund des Kaufvertrages zustehenden Forderungen Eigentum
des Verkäufers.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts,
ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer,
der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen
oder selbstständigen berufl ichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigen
tumsvorbehalt auch bestehen für Forderungen des Ver käufers
gegen den Käufer aus der laufenden Geschäftsbe ziehung bis
zum Ausgleich von im Zusammenhang mit dem Kauf stehenden
Forderungen.
Auf Verlangen des Käufers ist der Verkäufer zum Verzicht auf den
Eigentumsvorbehalt verpfl ichtet, wenn der Käufer sämtliche mit
dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehenden Forderungen
unanfechtbar erfüllt hat und für die übrigen Forderungen
aus den laufenden Geschäftsbeziehungen eine angemessene
Sicherung besteht.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Kaufvertrag
zurücktreten. Hat der Verkäufer darüber hinaus Anspruch
auf Schadenersatz statt der Leistung und nimmt er den Kaufgegenstand
wieder an sich, sind Verkäufer und Käufer sich darüber
einig, dass der Verkäufer den gewöhnlichen Verkaufswert des
Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Rücknahme vergütet. Auf
Wunsch des Käufers, der nur unverzüglich nach Rücknahme des
Kaufgegenstandes geäußert werden kann, wird nach Wahl des
Käufers ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger,
z. B. der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT), den
gewöhnlichen Verkaufswert ermitteln. Der Käufer trägt sämtliche
Kosten der Rücknahme und Verwertung des Kaufgegenstandes.
Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 5 % des
ge wöhnlichen Verkaufswertes. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen,
wenn der Verkäufer höhere Kosten nachweist oder der
Käufer nachweist, dass geringere oder überhaupt keine Kosten
entstanden sind.
3. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, darf der Käufer über
den Kaufgegenstand weder verfügen noch Dritten vertraglich
eine Nutzung einräumen.
 
V. Sachmangel
1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren entsprechend
den gesetzlichen Bestimmungen in zwei Jahren ab Auslieferung
des Kaufgegenstandes.
Zeigt sich innerhalb von einem Jahr ab Auslieferung eines neuen
Fahrzeugteils ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache
bereits bei Auslieferung mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung
ist mit der Art des Mangels nicht vereinbar.
Beschränkt auf die Geltendmachung von Mängelbeseitigungsansprüchen
gilt diese Vermutung bei neuen Fahrzeugteilen auch
dann, wenn sich ein Sachmangel erstmals nach Ablauf eines Jahres,
aber vor Ablauf von zwei Jahren nach Auslieferung zeigt.
Bei gebrauchten Teilen und Zubehör verjähren Ansprüche des
Käufers wegen Sachmängeln in einem Jahr ab Ablieferung des
Kaufgegenstands.
Ist der Käufer eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ein
öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder ein Unternehmer, der
bei Abschluss des Vertrags in Ausübung seiner gewerblichen oder
selbständigen berufl ichen Tätigkeit handelt, erfolgt der Verkauf
von gebrauchten Teilen und Zubehör unter Ausschluss jeglicher
Sachmängelhaftung.
Ansprüche wegen Sachmängeln bestehen nicht, wenn der Mangel
oder Schaden auf natürlichen Verschleiß zurückzuführen ist
oder dadurch entstanden ist, dass
– der Käufer einen Mangel nicht unverzüglich nach Entdeckung
angezeigt hat oder
– der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht
worden ist, z.B. bei motorsportlichen Wettbewerben oder
– der Kaufgegenstand zuvor in einem Betrieb, der für den Käufer
erkennbar vom Hersteller für die Betreuung nicht anerkannt war,
unsachgemäß instandgesetzt, gewartet oder gepfl egt worden ist
und der Käufer dies erkennen musste oder
– in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung
der Hersteller nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand
oder Teile davon (z.B. Software) in einer vom Hersteller
nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
– der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und
Pfl ege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht
befolgt hat.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt, soweit der Verkäufer
aufgrund Gesetz zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart
wird, insbesondere im Fall der Übernahme einer Garantie.
2. Für die Abwicklung einer Mängelbeseitigung
gilt folgendes:
a) Ansprüche auf Mängelbeseitigung kann der Käufer beim Verkäufer.
Bei mündlichen Anzeigen von Ansprüchen ist dem Käufer eine
schriftliche Bestätigung über den Eingang der Anzeige auszuhändigen.
b) Ersetzte Teile werden Eigentum des Verkäufers.
3. Abschnitt V. Sachmangel gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz;
für diese Ansprüche gilt Abschnitt VI. Haftung.
 
VI. Haftung
1. Hat der Verkäufer aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen für
einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht
wurde, so haftet der Verkäufer beschränkt:
Die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pfl ichten, etwa solcher, die der Kaufvertrag dem Verkäufer nach
seinem Inhalt und Zweck gerade auferlegen will oder deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Kaufvertrags
überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer
regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Diese Haftung ist auf
den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren typischen Schaden
begrenzt. Soweit der Schaden durch eine vom Käufer für den betreffenden
Schadenfall abgeschlossene Versicherung (ausgenommen
Summenversicherung) gedeckt ist, haftet der Verkäufer nur
für etwaige damit verbundene Nachteile des Käufers, z. B. höhere
Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadenregulierung
durch die Versicherung.
2. Unabhängig von einem Verschulden des Verkäufers bleibt eine
etwaige Haftung des Verkäufers bei arglistigem Verschweigen des
Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos
und nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.
3. Die Haftung wegen Lieferverzuges ist in Abschnitt II. abschließend
geregelt.
4. Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter,
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen des Verkäufers
für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.
Für von ihnen mit Ausnahme der gesetzlichen Vertreter und leitenden
Angestellten durch grobe Fahrlässigkeit verursachte Schäden
gilt die diesbezüglich für den Verkäufer geregelte Haftung entsprechend.
5. Die Haftungsbeschränkungen dieses Abschnitts gelten nicht bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
 
VII. Gerichtsstand
1. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der
Geschäftsverbindung mit Kaufleuten einschließlich Wechsel- und
Scheckforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des
Verkäufers.
2. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum
Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Im Übrigen gilt
bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen
Wohnsitz als Gerichtsstand.
Certifico che tutte le mie attività di vendita saranno conformi alle leggi e ai regolamenti dell'Unione Europea.
Motorrad Briel BMW und Kawasaki

Motorrad Briel BMW und Kawasaki

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4.5
Tempi spedizione
5.0
Comunicazione
5.0
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Mese scorso
Acquisto verificato
schnelle und perfekte Abwicklung, sehr gerne wieder
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Danke .. wir freuen uns auf den nächsten Einkauf
.***e (121)- Feedback lasciato dall'acquirente.
Mese scorso
Acquisto verificato
Produkt wie erwartet, in Sachen Kundenorientierung aber noch Luft nach oben!
c***o (0)- Feedback lasciato dall'acquirente.
Mese scorso
Acquisto verificato
Guten Kontakt, schneller Lieferung immer wieder gern
Risposta di: motorrad-briel- Feedback con risposta del venditore motorrad-briel.- Feedback con risposta del venditore motorrad-briel.
Wir bedanken uns .. schauen Sie wieder rein

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