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Victory BX52 Traktor HOLZSCHREDDER BUSCHHACKER bis 150mm Holz BX42 HÄCKSLER

Traktor KAT 1 inkl Gelenkwelle Frachtfrei HOLZHÄCKSLER
Condizione:
Nuovo
3 disponibili / 15 venduti
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Numero oggetto eBay:255810189583
Ultimo aggiornamento: 25 mar 2024 12:33:27 CETVedi tutte le revisioniVedi tutte le revisioni

Specifiche dell'oggetto

Condizione
Nuovo: Oggetto nuovo, non usato, non aperto, non danneggiato, nella confezione originale (ove la ...
Technologie
Messerhäcksler
Marke
Victory
Antrieb
Zapfwellenantrieb
Gewicht
205
Herstellernummer
BX-52
Ausländisches Produkt
Ja
Maximale Aststärke
15cm
Modifizierter Artikel
Nein
EAN
7081442148706

Descrizione dell'oggetto fatta dal venditore

Informazioni sul venditore professionale

V&B Europe GmbH
Thomas Mannweiler
Am Flidderberg 74
21256 Handeloh
Germany
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:onofeleT377444488140
:liamEmoc.rotcart-llewob@ofni
Numero Partita IVA:
  • DE 219300712
Fornisco fatture con indicazione IVA separata.
Termini e condizioni della vendita
Allgemeine Geschäftsbedingungen
 
1. Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Verkauf von Waren sowie die Erbringung von Serviceleistungen (Reparaturen etc.) durch die Borossi Motors Limited (im weiteren Auftragnehmer).
 
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets unverbindlich. Ihr Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages und / oder Servicevertrages kann von uns schriftlich oder durch die Lieferung der bestellten Waren angenommen werden. Erst mit Annahme Ihres Angebotes durch uns kommt ein Vertrag zwischen Ihnen und uns zustande.
 
3. Widerrufsrecht von Verbrauchern
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag  an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren (bei Bestellung mehrerer Waren in einer einheitlichen Bestellung die getrennt geliefert werden) bzw. die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Borossi Motors Ltd. , Am Flidderberg 74, 21256 Handeloh , Tel. 04188-4444-773, info@bowell-tractor.com
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das online verfügbare Ebay Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Machen Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch, so werden wir Ihnen unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermitteln.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
 
4. Lieferfristen und Verzug
Es sind keine festen Lieferfristen vereinbart. Sind Fristen genannt, gelten diese als ungefähr.
Die Einhaltung der Leistungszeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
Ist die Nichteinhaltung einer vereinbarten Leistungszeit auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, Maschinenbruch, unvorhergesehene Hindernisse oder sonstige von dem Auftragnehmer nicht zu vertretene Umstände (z.B. Nichtbelieferung mit Zulieferkomponenten) zurückzuführen, wird die Leistungszeit für die Dauer dieser Ereignisse verlängert. Dies gilt entsprechend für den Fall, dass sich der Auftragnehmer beim Eintritt einer dieser Ereignisse in Verzug befindet.
Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist der Auftragnehmer berechtigt, den ihm insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ihm zuzurechnen. Sofern der Verzug nicht auf einer von ihm zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von ihm zu vertretende Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers im Fall des Verzuges für jede vollendete Woche Verzug begrenzt auf einen Betrag von 0,5% des Auftragswertes, maximal jedoch nicht mehr als 5% des Auftragswertes.
 
5. Gefahrübergang
Die Gefahr des zufälligen Unterganges und der zufälligen Verschlechterung geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Auftraggeber über, sobald die Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert wurde. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher ist.
Wenn der Versand oder die Zustellung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen verzögert wird, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Verzögerung auf den Besteller über.
 
6. Preise, Fälligkeit und Zahlung
Die Lieferung erfolgt gegen Rechnung, Vorkasse bzw. per Nachnahme. Die Zahlungen sind innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug fällig. Schecks werden erfüllungshalber, Wechsel werden nicht angenommen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten mit Ansprüchen aus einem anderen Vertragsverhältnis ist unzulässig. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Bestellers ist nur dann zulässig, wenn diese unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt sind. Für Mahnungen nach Verzugseintritt berechnet der Auftragnehmer € 5,00 pro Mahnung. Dem Auftraggeber steht der Nachweis offen, dass ein Schaden nicht oder nicht in dieser Höhe eingetreten ist.
 
7. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben Eigentum des Auftragnehmers bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche aus der Geschäftsverbindung, gleichgültig aus welchem Rechtsgrunde. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr unter Eigentumsvorbehalt berechtigt, nicht aber zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung in irgendeiner Form. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Auftraggeber auf das Eigentum des Auftragnehmers hinzuweisen und den Auftragnehmer unverzüglich zu unterrichten. Der Auftraggeber tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware bereits im Zeitpunkt der Bestellung im Voraus an den Auftragnehmer ab. Bei der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen Waren des Auftraggebers oder Dritter, steht dem Auftragnehmer das Miteigentum an der Sache oder Sachgesamtheit im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert anderer verwendeter Ware zu.
Mit Zahlungseinstellung des Auftraggebers, der Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens, gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens, einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt das Recht des Auftraggebers zur Weiterveräußerung und / oder Verarbeitung der Vorbehaltsware sowie das Recht zum Einzug der entsprechenden Außenstände.
 
8. Beschaffenheit
Die von der Auftragnehmerin verkauften Geräte sind für die gewöhnliche Verwendung auf öffentlichen Straßen geeignet. Bei einer auch nur vorübergehenden, außergewöhnlichen Verwendungen (z.B. öffentliche und private Sportveranstaltungen; Wettbewerbseinsatz; gewerbliche oder behördliche Nutzung; Mietfahrzeug, Fahrschulfahrzeug) besteht keinerlei Gewährleistung oder Herstellergarantie, bzw. muss diese gesondert schriftlich vereinbart werden.
 
9. Mängelhaftung gegenüber Verbrauchern
Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von Ziffer 3 dieser Bedingungen haftet der Auftragnehmer für Mängel der verkauften Ware wie folgt.
Ist die Sache mangelhaft, haftet der Auftragnehmer nach den gesetzlichen Vorschriften. Ein Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
 
10. Mängelhaftung gegenüber Unternehmern
Ist der Auftraggeber kein Verbraucher im Sinne von Ziffer 3 dieser Bedingungen haftet der Auftragnehmer für Mängel der verkauften Ware wie folgt. Die Gewährleistungsrechte des Auftragnehmers setzen voraus, dass dieser die von dem Auftragnehmer gelieferten Waren und / oder erbrachten Arbeiten und Leistungen unverzüglich nach Erhalt, in jedem Fall aber vor einer Weiterverarbeitung, überprüft und Mängel unverzüglich gerügt hat. Der Auftraggeber kann zunächst Nacherfüllung verlangen. Dabei hat der Auftragnehmer die Wahl zwischen Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des vereinbarten Preises oder Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber ausgeschlossen. Eine Nachbesserung an dem gleichen Bauteil gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen oder wurde die Nacherfüllung insgesamt verweigert, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit dem Auftragnehmer keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Auftragnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung sind (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab Übergabe der Kaufsache oder Abnahme der Leistung. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Mangel arglistig verschwiegen hat.
 
11. Rückgriff des gewerblichen Wiederverkäufers bei Verbrauchsgüterkauf
Sofern der Auftraggeber die verkaufte neu hergestellte Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen musste oder der Verbraucher den Kaufpreis gemindert hat, kann er gegenüber dem Auftragnehmer Ersatz der Aufwendungen verlangen, die er im Verhältnis zum Verbraucher nach § 439 Abs.2 BGB zu tragen hatte, wenn der vom Verbraucher geltend gemachte Mangel beim Übergang der Gefahr auf den Besteller vorhanden war.
Dies gilt sinngemäß dann, wenn der Auftraggeber nicht Letztverkäufer, sondern lediglich Vorlieferant in einem Verbrauchsgüterkauf war. Dem Auftraggeber obliegt der Nachweis, dass es sich um die von dem Auftragnehmer bezogene Sache handelt. Der Anspruch auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Schäden, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers beruhen. Soweit in diesem Fall nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen, ist der Anspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
 
12. Gesamthaftung
Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 8, 9 und 10 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB. Soweit die Schadensersatzhaftung gegenüber dem Auftragnehmer ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
 
13. Sonstiges
Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts, wird Hamburg als Gerichtsstand vereinbart. Dies gilt für alle sich aus oder in Verbindung mit dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen. Wir sind auch berechtigt, am Sitz des Käufers zu klagen.
 
Stand 16.06.2014
Certifico che tutte le mie attività di vendita saranno conformi alle leggi e ai regolamenti dell'Unione Europea.
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Risposta di: bowell-tractor-com- Feedback con risposta del venditore bowell-tractor-com.- Feedback con risposta del venditore bowell-tractor-com.
Wir hatten sehr deutlich geschrieben, dass die Maschinen erst wieder am 20.Feb verfügbar sind. Da dies offenbar überlesen wurde, haben wir die Preise für etwa eine Woche erhöht, damit kein weiterer Kauf stattfindet. Jetzt sind die Preise wieder auf normalem Niveau da die Ware am Montag wieder am Lager ist.
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