Neue Regelungen für kommunale Mandatsträger zur Korruptionsprävention Durch das neue Strafrechtsänderungsgesetz gelten ab 1. September 2014 bestimmte Straftatbestände nun auch für kommunale Mandatsträger. Bei ungerechtfertigter Vorteilnahme für sich oder einen Dritten drohen jetzt Geld- oder sogar Haftstrafen. Wie schnell das geht, zeigen zahlreiche Korruptionsfälle aus der Vergangenheit. Mit dem Merkblatt für kommunale Mandatsträger werden Mandatsträger einfach und umfassend unterwiesen und wissen was erlaubt ist und was nicht!